Ist ein eigener Straftatbestand für Cybermobbing die Lösung?

Das größte Problem des Cybermobbings (auch Cyberbullying genannt) ist der unklare und den meisten Leuten unbekannte Straftatbestand. Denn es gibt bisher keinen Paragraphen, der bei Cybermobbing greift. Zwar werden bei Cybermobbing-Vorfällen oftmals andere Straftaten begangen (wie Verletzung des Rechts am eigenen Bild, Verletzung des Urheberrechts, Verleumdung, Üble Nachrede, Beleidigung etc.), die dann auch greifen. Aber sowohl den Tätern, als auch den Opfern ist das zu Beginn oftmals gar nicht klar. Eine medienpädagogische Aufklärung darüber ist daher unabdingbar.

Da die vielen interaktiven Möglichkeiten des Web 2.0 aber immer wieder zu Cybermobbing-Vorfällen führen und die bisherige Aufklärung darüber noch lange nicht ausreicht, wurde nun schon mehrmals überlegt, Cybermobbing als eigene Straftat aufzunehmen. Denn obwohl Cybermobbing gerade unter Jugendlichen zunimmt, werden nur die wenigsten Fälle zur Anzeige gebracht.

Linktipp: Ein Artikel in der Tagesschau beschäftigte sich kürzlich mit der Idee, die die Justizminister der Länder vorschlagen: Cybermobbing sollte zum eigenen Straftatbestand werden. >>> Hier geht es zum Artikel (26.06.2014)

Medienlaune klärt in medienpädagogischen Workshops Schüler (5.-8. Klasse) über Cybermobbing, seine Ursachen und Folgen auf. Fragen Sie uns einfach unverbindlich an.

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